Gemeinsames Sorgerecht
Was ist das gemeinsame Sorgerecht und wie gekommt man es?
Bedeutung:
Bei dem gemeinsamen Sorgerecht, müssen sich beide Elternteile um das Wohl des Kindes sorgen. Beide Elternteile müssen sich über Entscheidungen von erheblicher Bedeutung einigen (außer in Notsituationen). Die Verantwortung über das Kind tragen die Eltern zu gleichen Teilen.
Bei unverheirateten Eltern muss man das gemeinsame Sorgerecht mit einer “Sorgerechtserklärung” bei einem Notar oder beim Jugendamt öffentlich beurkunden lassen. Hierfür wird die Zustimmung beider Elternteile benötigt. Viele Jugendämter machen die “Sorgerechtserkärung” auch schon vor der Geburt des Kindes. Wird sie erst nach der Geburt des Kindes gemacht, hat die Mutter bis dahin das alleinige Sorgerecht! Dies ist mit keinen Kosten verbunden. Nach der Sorgeerklärung, gilt dasselbe wie bei verheirateten Elternteilen, auch bei einer Trennung. Um die Sorgeerklärung zu beurkunden, muss keine Vaterschaftsanerkennung vorliegen.
- Falls die Eltern sich über das gemeinsame Sorgerecht einig sind, ist zu raten, die Sorgeerklärung schon vor der Geburt des Kindes zu machen.
Verheiratete Eltern haben automatisch nach der Geburt des Kindes das gemeinsame Sorgerecht.

Januar 15th, 2009 14:17
Kann man das Sorgerecht auch teilen, wenn die Mutter damit nicht einverstanden ist?