Vaterschaftsanerkennung
Bedeutung der Vaterschaftsanerkennung:
Die Vaterschaftsanerkennung dient dazu, dass der Vater das Kind als seins anerkennt.
Vater eins Kindes ist laut deutschem Gesetzt (BGB)
- der Mann, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter verheiratet war.
- der Mann, der die Vaterschaft anerkannt hat.
- der Mann, der gerichtlich als Vater festgestellt wurde.
Bei verheirateten Elternteilen, ist eine Vaterschaftsanerkennung nicht notwendig, da das Gesetz davon ausgeht, dass der Ehemann auch der Vater ist. Ist dies jedoch nicht der Fall, kann in einer 2jährigen Frist die Vaterschaft gerichtlich angefochten werden.
Bei Kindern, die in einer Scheidungszeit geboren wurden und nicht vom Noch-Ehemann stammen, kann durch Zustimmung der Mutter, der Erzeuger die Vaterschaft anerkennen.
Sind die Elternteile nicht verheiratet, kann mit Zustimmung der Mutter, der Erzeuger die Vaterschaft anerkennen.
Die Vaterschaftsanerkennung kann schon vor Geburt des Kindes gemacht werden.
Im Allgemeinen können Väter und Mütter getrennt oder gemeinsam zum Jugendamt, Standesamt (kostenlos), Amtsgericht oder zum Notar gehen und eine Vaterschaftsanerkennung beurkunden lassen.
Die Vaterschaftsanerkennung ist ab Zeitpunkt der Beurkundung wirksam.
Eine Vaterschaftsanerkennung kann jedoch nicht eine schon bestehende Vaterschaft verdrängen.
