Schutz vor sexuellem Missbrauch
Erkennen Sie die Signale
Negative Veränderungen im Verhalten eines Kindes sind stets ein Zeichen dafür, dass das Kind Belastungen ausgesetzt ist, mit denen es schwer umzugehen weiß. Alle Bezugspersonen, insbesondere Eltern, Kindergartenfachkräfte, Lehrkräfte sowie Verwandte und Nachbarn sind deshalb gefordert, diese Verhaltensauffälligkeiten unbedingt ernst zu nehmen und näher zu beobachten. Natürlich weisen diese nicht zwangsläufig auf sexuellen Missbrauch hin. Es gibt kein “Missbrauchssyndrom”, also eindeutige Symptome für sexuellen Missbrauch. Es könnte aber sein, dass eine erlebte sexuelle Gewalttat der Grund für körperliche Verletzungen oder Verhaltensauffälligkeiten eines Kindes ist.
Zu den häufig genannten Signalen gehören z.B.
- Depression
- Isolation
- altersuntypische Beschäftigung mit sexuellen Handlungen
- Essstörungen
- Konzentrations und Schulleistungsschwierigkeiten
- Sprachstörungen
- Schlafstörungen
- Wiedereinnässen
Auch eine früher nicht gekannte Scheu oder Ängstlichkeit (z.B. Scheu, sich zum Sportunterricht umzuziehen, Zurückweichen vor Berührungen, Angst vor bestimmten Personentypen, Situationen oder Räumen) kann ein Anzeichen sein. Selbst wenn solche Anzeichen gehäuft auftreten, können sie jedoch nicht zweifelsfrei auf einen sexuellen Missbrauch zurückgeführt werden. Die genaue Beobachtung von Auffälligkeiten und die Zuwendung zum Kind birgt jedoch die Chance, dass das Kind Vertrauen zu Ihnen aufbaut und sich Ihnen mitteilt. Dies ist auch dann wichtig, wenn die genannten Verhaltensauffälligkeiten ganz andere Ursachen als einen sexuellen Missbrauch haben. Keinesfalls dürfen Sie einem Kind einreden, dass es missbraucht worden ist. Ärztinnen und Ärzte können körperliche Anzeichen sexuellen Missbrauchs feststellen. Deutliche Zeichen sind Biss und Reißspuren, Verletzungen an den inneren Oberschenkeln oder im Genital und Analbereich. Geschlechtskrankheiten müssen bei kleineren Mädchen fast immer auf sexuellen Missbrauch zurückgeführt werden. Auch Klagen über Bauchschmerzen, Erbrechen oder Unwohlsein des Kindes ohne organische Ursache gehören hierzu. Wenn die Ärztin oder der Arzt keine Befunde feststellen kann, bedeutet dies aber nicht, dass ein Missbrauch ausgeschlossen werden kann. Viele Formen sexueller Gewalt hinterlassen keine körperlichen Verletzungen.
Gehen Sie dem Verdacht nach
Die meisten Menschen sind bei einem Verdacht auf sexuellen Missbrauch eines Kindes zunächst schockiert, entsetzt und vor allem auch bezüglich ihres weiteren Verhaltens verunsichert. Dies ist eine absolut verständliche Reaktion. Sie sollte jedoch nicht dazu führen, dass Sie überhaupt nichts unternehmen, sei es aus Angst vor möglichen Folgen einer Handlung oder weil Sie sich selbst nicht dafür verantwortlich fühlen. Umgekehrt sollten Sie aber auf keinen Fall wahllos Aktivitäten entfalten, deren Auswirkungen Sie, das Kind und andere Betroffene nicht abschätzen können. Bei einem Verdacht auf sexuellen Missbrauch sollte jeder Schritt genauestens überdacht sein. Das Wichtigste ist, bei Anzeichen eines Verdachts auf sexuellen Missbrauch Ruhe zu bewahren und sich über Beobachtungen Aufzeichnungen zu machen. Es kann sein, dass Ihnen dabei Auffälligkeiten aus der Vergangenheit bewusst werden, die bei ihrem damaligen Auftreten anders bewertet wurden. Dann sollten Sie in Ruhe überlegen, an welche Stelle Sie sich wenden wollen, um den Verdacht mit professioneller Hilfe abzuklären und für das Kind rasche, fachlich geeignete Hilfe sicherzustellen.
So verhalten Sie sich bei sexuellem Missbrauch Ihrem Kind gegenüber
Wenn Sie ein Kind ins Vertrauen zieht und Ihnen von einem Missbrauchserlebnis berichtet, sollten Sie Folgendes beachten: Nur über die Brücke des Vertrauens findet das Kind den Mut, sich auszusprechen. Erlauben Sie dem Kind, sein Geheimnis zu lüften und nehmen Sie das Kind auf jeden Fall ernst. Zeigen Sie ihm, dass Sie sein Problem verstehen und auf seiner Seite stehen. Reagieren Sie ruhig und geduldig, wenn es Ihnen Einzelheiten schildert. Nehmen Sie sich Zeit für das Kind und lassen Sie es sein eigenes Tempo finden, Ihnen zu erzählen.
Bedenken Sie auch, dass Ihre eigenen Reaktionen wie Wut, Ekel, Schrecken oder Angst die psychischen Folgen beim Kind möglicherweise noch verstärken können. Gehen Sie deshalb äußerst behutsam vor. Signalisieren Sie Ansprechbarkeit und Hilfsbereitschaft. Schenken Sie dem Kind unbedingt Glauben, wenn es von den Handlungen erzählt. Nur im absoluten Ausnahmefall entspringen spontane detaillierte Schilderungen auf diesem Gebiet der Phantasie von Kindern. Legen Sie aber auch umgekehrt dem Kind nicht in den Mund, dass es sexuell missbraucht worden ist. Bestärken und unterstützen Sie das Kind.
Loben Sie es für seinen Mut, dass es sich mitgeteilt hat. Machen Sie deutlich, dass die Verantwortung für sexuelle Übergriffe immer beim Erwachsenen liegt. Gerade weil viele betroffene Kinder sich für den Missbrauch schuldig oder verantwortlich fühlen, ist dies ein sehr wichtiger Aspekt. Sollte ein Kind dadurch in die gefährdende Situation gekommen sein, dass es Verbote missachtet hat, sollten Sie keinesfalls mit Bestrafung reagieren.
Bitte bedenken Sie, dass alleine schon die Situation für das Kind so belastend ist, dass zusätzliche Ängste und Verunsicherungen für dieses nur weitere, vermeidbare Belastungen bedeuten. Akzeptieren Sie auch die oftmals sehr ambivalenten Gefühle des Kindes dem Täter gegenüber. Gerade wenn dieser aus dem sozialen Umfeld des Kindes stammt, gerät das Kind häufig in Loyalitätskonflikte. Es gibt Kinder, bei denen trotz eines massiven sexuellen Missbrauchs noch starke gefühlsmäßige Bindungen zum Täter bestehen. Wichtig ist, dass Sie sich Unterstützung für sich selbst verschaffen, z.B. bei einem Frauennotruf oder dem Kinderschutzbund (s. Adressenverzeichnis). Hier können Sie Gespräche mit dem betroffenen Kind vorbereiten, Verunsicherungen auflösen, Ihre eigenen Emotionen besprechen und fachkundigen Rat einholen. Achten Sie darauf, dass Sie sich selbst nicht überfordern, aber bleiben Sie Vertrauensperson des Kindes. Ein Personenwechsel könnte eine Hilfe gefährden.
Der Täter
Auch in der Frage, zu welchem Zeitpunkt oder bei welcher Gelegenheit es sinnvoll ist, den mutmaßlichen Täter mit dem Missbrauchsvorwurf zu konfrontieren, ist Umsicht und Fingerspitzengefühl geboten. Die Konfrontation führt meist zu einer Krise des Täters, die bei unüberlegtem Vorgehen die weitere Hilfe gefährden kann und unter Umständen auch erhebliche zusätzliche Gefahren für das betroffene Kind bedeutet. Holen Sie sich daher auch zu dieser Frage vorab fachkundigen Rat, weil es keine allgemein gültige Vorgehensweise gibt. Zu unterschiedlich sind die jeweiligen Tätercharaktere, zu unterschiedlich ist die jeweilige Situation im Umfeld von Täter und Opfer. Während in manchen Fällen eine sofortige direkte Konfrontation sinnvoll wäre, könnte eine solche in anderen Fällen für die Betroffenen fatale Folgen haben, weil dort eher ein vorsichtiges und abwartendes Vorgehen geboten gewesen wäre.
Alle Maßnahmen sollten darauf ausgerichtet sein, dem Kind bestmöglich zu helfen. Niemand ist zu einer Anzeige bei der Polizei oder einer Mitteilung beim Jugendamt verpflichtet, aber jeder, der Kenntnis von einem sexuellen Missbrauch hat, ist für eine geeignete Hilfe mitverantwortlich.
Holen Sie fachkundigen Rat ein
Wenn Sie Verhaltensauffälligkeiten feststellen und sich nach einer sorgfältigen Bewertung im konkreten Einzelfall der Verdacht auf sexuellen Missbrauch erhärtet, sollten Sie in jedem Fall eine einschlägige Beratungsstelle, das Jugendamt, eine Ärztin, einen Arzt oder eine andere fachliche Institution befragen. Haben Sie keine Angst davor, sich durch einen falschen Verdacht zu blamieren. Nur durch die gemeinsame Abklärung von Verdachtsmomenten mit professionellen Stellen können Sie helfen, einen Missbrauch frühzeitig zu erkennen, Hilfe zu leisten und weitere Übergriffe zu verhindern, aber auch vorschnelle Handlungen zu vermeiden.
Quelle: Handeln statt Schweigen
